welche auf Approbation E. E. Kirchen-Convents und darauf erfolgte Verordnung derer Hoch-verordneten Herren Ober-Kirchen-Pfleger der Stadt Straßburg bey dem öffentlichen Gottesdienst der evangelischen Kirchen daselbst sollen gesungen werden
Straßburg : durch Lorenz und Schuler, Ritterschaftl. Kanzleybuchdr.: [1781]