jump to main-menu
jump to main content
Home
Contact us
Policy
search
Quicksearch:
OK
Search Details
Collections
Gutenberg Capture
Archivalien
Autographen und Urkunden
Druckwerke
16. Jahrhundert
(
437
Titles
)
17. Jahrhundert
(
31
Titles
)
18. Jahrhundert
(
437
Titles
)
19. Jahrhundert
(
370
Titles
)
20. Jahrhundert
(
926
Titles
)
Handschriften
Inkunabeln
Provenienzen
Sammlung Rotbuch-Verlagsarchiv
Themen
Lists
All Titles
Title / Description
Persons
Places
Printer / Publisher
Year
Clouds
Places
Author / Recipients
Publishers
Title
Content
Overview
Page
Title / Description
Chur-Fürstl. Pfaltz LandtsOrdnung. Heydelberg : Spies: [1582]
Content
Front cover
Register und Verzeichnis aller Titul und Rubricken / deß ersten Theils der Lands Ordnunge.
1r
Der I. Titul.
1r
Rubr. Policey Ordnung mit ihrem Anhang.
2r
I. Von Besuchung der Predigten und Anhörung Göttlichs Worts.
2v
II. Vom Gottlestern und schweren.
3v
III. Von ubriger Beweinung / Zutrincken und Füllerey / auch Vermeydung darauß folgender Laster.
4r
IIII. Von Hochzeiten.
5v
V. Von Abschaffung der Königreichen / Kindtsschäncken / und ubermäßigen Pancketen.
6r
VI. Von Kirchweyhen.
6v
VII. Von Faßnachten / Mummereyen / und andern Heydnischen Mißbräuchen.
7r
VIII. Von Müssiggängern / Weinschleuchen / und täglichen Zechen.
7v
IX. Von Zaubereyen / Warsagern / und Teuffels Beschwerern.
9r
Der II. Titul.
9r
I. Allmusen Ordnung / und was deren anhangt.
10v
II. Wer für die Armen jedes Orts sorg tragen / und sich deren annemmen soll.
11r
III. Wie die Allmusenpfleger die rechte Haußarmen / Alte und Junge/ erfahren / und von den angemaßten Armen underscheiden / auch den Gottseligen reichlicher dann den Gottlosen mittheilen sollen.
11v
IIII. Durch was Ordnung jedes Orts / daß die Allmusen nicht uberladen / vorkommen werden solle.
13v
V. Wie den recht Haußarmen soll an jedem Ort Handtreichung geschehen.
15r
VI. Wohero die Allmusen so auß zuspenden / zu nemmen.
18v
VII. Hospitalia in gemein.
18v
VIII. Wäisen Häuser.
19r
IX. Pestilentz Häuser.
19r
X. Sondersiechen.
19v
XI. Haupt Spitäl.
20r
XII. Hundert Haußarme / und hundert arme Schüler im Land daheim zu erhalten.
20r
XIII. Pfründt Häuser.
20v
XIIII. Frembde arme Schüler.
21r
XV. Andere arme Frembdling und Wanderende Personen / so dem Bettel nicht nachziehen.
21v
XVI. Betler und Landstreicher.
22v
XVII. Vom Bettlen in gemein.
22v
XVIII. Von Spenden Stifftunge.
23v
XIX. Neuwe Erwehlung und Abwechßlung der Allmusenpfleger.
23v
XX. Rechnung der Allmusenpfleger.
25r
Der III. Titul.
25r
Wie es mit Verordnung der Vormund und Pflegschafften uber Wittwen und Weisen oder andere bresthaffte Personen / sampt deren Administration / auch Fertigung und Anhörung deren Rechnungen gehalten werden soll.
25v
I. Verordnung der Vormünder.
26r
II. Vormünder durch ein Testament geordnet.
26r
III. Wittwen mögen mit Vormund seyn.
26v
IIII. Obrigkeiten sollen Vormünder auff Ansuchen / oder so das uber bliebe ex officio, ordnen.
27r
V. Vormünder sollen zuvor Pflicht thun / und Inuentaria nemmen.
27v
VII. Wie die Inuentaria zu machen.
28r
VII. Die Fahrnuß verschliessen und verbittschieren.
28v
VIII. Von Belohnung die Inuentaria zu verfertigen.
29r
IX. Vor wem die Rechnungen sollen geschehen.
29r
X. Bey den Rechnungen unnötig Kosten und Zehrungen vermeyden.
29v
XI. Bey ungeschickten Rechnungen / sollen die Vormünder den Kosten selbs tragen.
30r
XII. Receß bezahlen.
30r
XIII. Der Vormünder Güter im fall den Pflegkindern verpfendt.
30v
XIIII. Belohnung Rechnungen zu fertigen und ab zuhören.
30v
XV. Wie die Pflegkinder auff zu ziehen.
31r
XVI. Verheuratung der Pflegkinder.
31r
XVII. Verwaltung der Güter.
31v
XVIII. Abgengliche Fahrnuß zu verkauffen.
32r
XIX. Welche liegende Güter zu verkauffen.
32r
XX. Vormünder sollen der Kinder Gelt nicht für sich brauchen.
32r
XXI. Wolgebauwte Güter nicht zu verleyhen.
33r
XXII. Weß sich gegen vortheilhafftigen Vormündern zu halten.
33r
XXIII. Der Vormünder Belohnung betreffendt.
33v
XXIIII. Bey der Vormundtschafft unnötiger Kosten und Zehrung zu ersparen.
34r
XXV. Amptleut / Raht und Gericht sollen ihr Ampt / in der Wäisen Sache fleissig verrichten / und ob dieser Ordnung halten.
34v
XXVI. Endung der Vormundtschafften.
35r
XXVII. Im fall mangel an Rechnung befunden.
35v
XXVIII. Von Vormunden durch Testamenta oder sonst zuvor verordnet / auch der Wittwen Administration Rechnung auff zunemmen.
35v
XXIX. Bresthafften / Sinnlosen / Stummen / Tauben / Item / Verschwendern und unvermöglichen Personen / auch Vormündern zu ordnen.
36r
XXX. Von Auß und Höerfäuhten.
36v
XXXI. Vormünder Endt.
37r
XXXII. Forma Inuentarii.
38r
XXXII. Kurtze Formul wie die Vormunderey Rechnungen zu stellen.
41r
Der IIII. Titul.
41r
Widertäufferischen Irrthumbs halb gegebne Instruction.
46r
Der V. Titul.
46r
I. Von der Nacheylle in zutragenden Todtschlägen / Mordt / Rauberey / auch andern Plackereyen und Landfriedbrüchen.
47r
II. Der Außgetredtenen Güter auffzuschreiben.
47r
III. Sturm oder Glockenstreich.
47v
IIII. Abschaffung ungewöhnlicher Wege / Versehung der Furth und Schläge.
48r
V. Amptleut und Diener sollen jederzeit mit bestelter Anzahl Pferde und Knechten gerüstet seyen.
48r
VI. Vom Friednemmen und gebieten / und was sich gegen Friedbrechern zu halten.
49r
VII. Wehr zu tragen / wem erlaubt oder verbotten.
49v
Der VI. Titul.
49v
I. Vom Eynzuge / auch Burger / Statt und Dorffrecht.
50r
II. Form deß Eydts obgesetzter Erbhuldung.
51r
Der VII. Titul.
51r
Abzug oder Nachstewer.
52v
Der VIII. Titul.
52v
Churfürstlicher Pfaltz Regal der Bastarts Fälle / auch Leibeignen / Wildtfenge / Königsleut / Hagsteltzen / und dergleichen berührendt.
54v
Der IX. Titul.
54v
Daß keinerder Churfürstlicher Pfaltz Diener / Underthan oder Verwandter / für eynig frembdts Außländisch Gericht solle gefordert werden / krafft habender Privilegien.
55v
Der X. Titul.
55v
Daß von Churfürstlicher Pfaltz Hoffgericht nicht solle appelliert werden.
56r
Der XI. Titul.
56r
Kurtzer Memorial / darnach unsere Ober und Under Amptleut sich in Verwaltung ihrer Empter zu gerichten.
56v
II. Amptleut sollen die Herrschafft auch ihres Ampts / Stätt / Flecken / und Communen / Ober / Herrlich / und Gerechtigkeiten handthaben.
57r
III. Amptleut sollen die Underthanen in ihren Irrungen / nicht leichtlich zur Cantzley / oder ans Recht weysen / sondern zuvor selbsten understehen zu vertragen.
58r
IIII. Der Amptleut Bescheidt und Verträge / sollen nicht unsern Ordnungen zu wider gehen.
58v
V. Die Underthanen sollen nicht ohn der Amptleut Vorwissen und Bericht zur Cantzley lauffen.
59r
VI. Der Underthanen Supplicationes soll ein jeder / so die machet / underschreiben.
59r
VII. Uber ein jede Sach sondern Bericht zu fertigen.
59v
VIII. Wie die Gefangnen und Gefengnussen zu halten.
59v
IX. Daß die Amptleut und Reysige Diener sich Anheims / auch beritten und gerüst halten.
60r
X. Alle Ampts Acta / Befehls Schrifften / und anders / in guter Registratur und Ordnung zu halten.
61r
XI. Auff die Zöll und Zollstätt gut acht zu haben / auch Weg und Steg auffrichtig und rein zuhalten.
61r
XII. Die Ubelthäter zu gebürlicher Hafft zu bringen / doch one Befehl nicht peinlich zu fragen.
61v
XIII. Wie die Gefangnen und Gefengnussen zu halten.
62v
XIIII. Atz / Fron / und andere Dienstbarkeiten / nicht in Abgang kommen zu lassen.
62v
XV. Die Statt / Dorff / Vormündtschafft / auß und Höerfäuhtey Rechnungen / järlich gewiß zu hören / und die wie auch die Fräffel Theydungen / ubers Jar nicht anstehen zu lassen.
63r
XVI. Die Ober Amptleut sollen auch auff alle ihres Ampts Under Amptleut und Diener Achtung haben.
63r
XVII. Un unser Underthanen sonderbaren Geschefften allen ubermässigen Unkosten eynzustellen.
63v
XVIII. Der neuw auffnemmenden Amptleut Güter / Ober und Gerechtigkeiten vor deren Auffzug / verzeichnet zu ubergeben.
64v
Der XII. Titul.
64v
Von Auffmerckung und Theydung der Fräffeln und Unthaten.
67r
Der XIII. Titul.
67r
Amptschreiberey Verrichtung und Befehl.
70r
Der XIIII. Titul.
70r
I.-VII. Von Wüchterlichen Contracten.
71r
VIII. Beschlagung der Früchten auffm Halm und Weins an Stöcken.
71v
IX. Ubermässig Korn und Weingülden nicht zu gestatten.
72r
X. Vom Gelt hinleyhen und auffnemmen / umb järliche Güldten.
73r
XI. Von der Stätt / Flecken / und Dörffer Gelt auffnemmen.
74r
XII. Von Wücherlichen Fürkäuffen.
75r
XIII. Hockerey der Victualien und anders belangende.
75v
Der XV. Titul.
75v
I. Von Verenderung der Güter / und erstlich / daß ein jedes Gut mit seiner Beschwerde begeben werden solle.
78r
II. Kein Bestandt / Lehen / oder theilbar Gut / ohne Erlaubnuß trennen zu lassen.
78v
III. Wie es den Verkaufften liegenden Gütern / der Lösung und Abtriebs halben gehalten werden soll
79v
IIII. Was gestalt neuwe Weingart zu pflantzen zu erlauben.
80v
Der XVI. Titul.
80v
Von bestendiger Underhaltung der Gebäuw / an Häusern / Scheuwren / Ställen / und wie darzu Holtz außzugeben.
81v
Der XVII. Titul.
81v
Von Außgebung Brenn und andern Holtzes / auch Handthabung der Wälde.
83v
Der XVIII Titul.
83v
I. Argwöhnige / unbekandte Leut nicht lang zu herbergen / sonder der Oberkeit anzusagen.
84r
II. Von Zyggeunern.
84v
III. Von Schalcks Narren / Landfahrern / falschen Spielern / und dergelichen Lotter Gesinde.
85r
IIII. Von Glückhäfen.
85v
Von Jüden.
87v
Der XIX. Titul.
87v
I. Daß kein Underthan frembden Herren ohne Erlaubnuß zu ziehe.
88r
II. Von Musterung der Underthanen.
89r
Der XX. Titul.
89r
Von Verhütung Brunsten und Fewrs gefahr.
90r
Der XXI. Titul.
90r
Von unordenlicher köstlicher Kleidung / und dergelichen Uberfluß.
91v
Der XXII. Titul.
91v
I. Von Handtwerckern un gemein.
92r
II. Von geschenckten Handtwerckern.
94r
III. Vom Ledder und dessen Handtwercken und Handtiehrunge.
95v
IIII. Von Wahlen und andern Außländischen und frembden Krämern.
96r
V. Vom Vorstand auff den Wochen und Jarmärckten.
96v
Der XXIII. Titul.
96v
Von Gewürtz und andern Speceryen.
99r
Der XXIIII. Titul.
99r
I. Apotecker Ordnung.
99v
II. Puncten und Articuli den Apotecker sampt seinen Dienern betreffendt.
102v
III. Von den Medicamentis, was bey denselben in Visitatione zu bedencken / und wie sie examiniert werden sollen.
103v
IIII. Was mit untüglichen Remedien zu thun seye.
103v
V. Von Orten und Geschirren / an / und in welchen die Artzneyen / auffgehaben werden sollen.
104r
VI. Vom Gewicht der Apotecken.
104r
VII. Von den Dispensatoriis nach welchen die gemeinen Artzneyen gemacht werden sollen.
104r
VIII. Vom Anschlag der Tax der Ordnung.
104v
IX. Folget nun was sich hergegen andere gegen den Apoteckern sollen verhalten / und erstlich von den ordinariis Medicis.
105v
X. Welchen Personen zu innerlichen Leibs Kranckheiten zu rahten / und Artzney darzu zu verordnen zu gelassen.
105v
XI. Von Tiriack / Würtzeln / und andern dergleichen Krämern.
106r
XII. Von Landfahrern und Zanbrechern.
106v
Der XXV. Titul.
106v
I. Kandengiesser Handtwercks Ordnung.
110v
II. Verordnung der Beschauwer.
112r
III. Von den Lehrknaben.
113r
Der XXVI. Titul.
113r
Mohl Ordnung.
115v
Der XXVII. Titul.
115v
I. Becker Ordnung.
116v
II. Von der Speltzen / und dem Weißen Brode.
117v
III. Vom Korn / und Rucken Brodt.
119v
IIII. Hauß Becker Ordnung.
120v
Der XXIII. Titul.
120v
I. Metzger und Fleisch Ordnunge.
121r
II. Wie das Fleisch jetziger zeit allhie zu Heydelberg / nach gelegenheit deß Viehkauffs gesetzt werden. / Rindt Fleisch Tax.
121v
III. Kalb Fleisch Tax.
122r
IIII. Hammel Fleisch Tax.
122r
V. Lamb Fleisch Tax.
122v
VI. Schweinen Fleisch Tax.
125r
VII. Unschlitt / Liechter Tax.
125v
Der XXIX. Titul.
125v
Gewicht / Elln und Maß.
126v
Der XXX. Titul.
126v
Von Statt und Gerichtschreibern.
127r
Der XXXI. Titul.
127r
Von der Müntz.
128v
Der XXXI. Titul.
128v
Deß Keßler Handtwercks / genandt die Kaldtschmidt Befreyhung / und wie es derselben halben gehalten werden solle.
130r
Beschluß der Lands Ordnunge.
Back cover