Consiliarius In Compendio, Oder Kurtzer Begriff von Amt, Pflicht und Rechten Fürstlicher Räthe : wie hierauf sowohl an Seiten hoher Regenten, zu Aufnehmung und Beförderung Dero Landen und eigenen Nutzens, als auch an Seiten derer Fürstlichen Räthe selbst, zu Erfüllung ihrer Schuldigkeiten zu reflectieren sey, / ans Licht gestellt von Joachim Ernst von Beust, auf Hohenberg und Regnitzlosau [et]c. ...
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